Die neue Gebührenordnung für Tierärzte

Vor einigen Wochen ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten. In diesem Rahmen wurden die Gebühren für tierärztliche Leistungen hochgesetzt, das bedeutet, dass gleiche Leistungen nun etwas mehr kosten als noch vor zwei Monaten. Dies möchte ich mir zum Anlass nehmen, Ihnen einen kurzen Einblick in das Abrechnungssystem von Tierärzten zu geben.

 

Wir Tierärzte sind in unserer Abrechnung an die GOT gebunden. Das bedeutet, dass fast alle tierärztlichen Tätigkeiten in einem Katalog aufgeführt sind und ein entsprechender Preis für sie dort festgesetzt ist. Wenn ich eine Rechnung erstelle, setzt sich diese also aus verschiedenen Einzelleistungen zusammen.

Ein Beispiel: Wenn ich eine Operation durchführe, setzt sich der Gesamtpreis zusammen aus

  • Einer Allgemeinen Untersuchung oder einer Folgeuntersuchung,
  • der Narkose,
  • evtl. der Narkoseüberwachung (EKG etc.),
  • nach Bedarf verschiedenen Injektionen, evtl. einer Infusion,
  • der Operation selbst und natürlich den angewandten Medikamenten und Verbrauchsmaterialien,
  • evtl. Laborkosten für die Untersuchungen von Blut- oder Gewebeproben.

 

Jedes Tier benötigt unterschiedliche Mengen an Medikamenten und Narkosepräparaten. Auch der Bedarf an Überwachung ist unterschiedlich. Handelt es sich um ein junges gesundes Tier oder um eine ältere Katze mit chronischem Nierenversagen, einen Hund mit einer Herzerkrankung oder ein sehr kleines Tier, das zu Unterkühlung neigt? Sie sehen, es gibt viele Fragestellungen und Probleme, auf die wir Rücksicht nehmen müssen und natürlich auch wollen! Es ist fast unmöglich, Pauschalpreise für Operationen oder aufwendigere Therapien zu machen. Wir brauchen einen gewissen Handlungsspielraum, um unsere Patienten adäquat versorgen zu können und wir können nicht immer alle Eventualitäten im Vorfeld berücksichtigen.

 

Unsere Rechnungen werden mit Hilfe eines Computerprogramms erstellt. In unserem Abrechnungsprogramm sind die Preise für die einzelnen Leistungen automatisch vorgegeben. Alle Tierärzte sind dazu verpflichtet, den einfach Satz der GOT nicht zu unterschreiten! (Die einzige Ausnahme ist nach neuer GOT die Kastration von herrenlosen, wild lebenden Katzen.) Wir haben jedoch die Möglichkeit, falls eine Behandlung besonders aufwendig ist, den Preis bis auf den dreifachen Satz anzuheben. In unserer Praxis sehen Sie auf Ihrer Rechnung, wie sich der Rechnungsbetrag im Einzelnen zusammensetzt. Damit sorgen wir für Transparenz in unserem Abrechnungssystem! Immer wieder werden wir zu einzelnen Posten befragt und erleben natürlich auch Beschwerden.

 

Häufige Fragen sind:

„Warum wurde bei der Impfung eine Untersuchung des Tieres berechnet? Ich wollte doch nur die Impfung!“

Wenn ich als Tierärztin eine Behandlung (also auch eine Impfung) an Ihrem Tier vornehme, bin ich verpflichtet, es vorher zu untersuchen! Bei einer Impfung gehört es für mich zum Standard, eine allgemeine Untersuchung durchzuführen und evtl. noch das Herz und die Lunge abzuhören, die Gehörgänge zu untersuchen o.ä.. Ich möchte Sie im Rahmen der Untersuchung auch zu Themen der Gesundheitsvorsorge beraten. Ich sehe es als meine Pflicht an, Sie über meine Befunde gründlich aufzuklären! Vielleicht hat Ihr Tier Zahnstein  oder ich höre ein Herzgeräusch? Oder wir finden Flohkot im Fell? Sie haben bei solchen Terminen die Gelegenheit, mich mit Fragen zu löchern – nutzen Sie sie!

 

„Warum wurde eine Beratung berechnet? Das habe ich noch nie erlebt!“

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch unsere beratende Tätigkeit berechnen. Ich nehme mir viel Zeit für meine Patienten und für Sie als Besitzer und gebe mir große Mühe, komplexe medizinische Inhalte so zu erklären, dass sie auch für Fachfremde gut verständlich sind. Das kostet Zeit und ich muss diese natürlich auch berechnen. Es handelt sich hierbei meist um kleinere Beträge zwischen 8 und 20 Euro. Ich persönlich bin der Meinung, dass Sie als Besitzer von diesen Beratungen sehr profitieren. Angesichts der Informationsflut im Internet ist es nicht einfach, die richtigen Informationen für den individuellen Patienten herauszufiltern. Ich möchte Ihnen ein Wegweiser dafür sein. Für häufige Themen habe ich Handouts erarbeitet, die ich Ihnen mit nach Hause gebe, damit Sie sich in Ruhe zu Hause mit dem Thema beschäftigen können. Auch andere Informationsbroschüren halten wir in der Praxis für Sie parat. Wir bemühen uns auch um unabhängige Informationsquellen und -broschüren (d. h.  nicht ausschließlich Material von Pharmafirmen…). Und natürlich besuchen meine Mitarbeiter und ich regelmäßig Fortbildungen, um für Sie auf dem aktuellen Wissensstand zu sein.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen das Abrechnungssystem für Tierärzte ein bisschen näher bringen und Ihnen beschreiben, wie eine Rechnung bei uns erstellt wird. Mir ist wichtig, dass man auch über die finanziellen Seiten der tierärztlichen Behandlung spricht und ich bin jederzeit bereit, Ihnen Auskunft über die Kosten von Eingriffen, Medikamenten etc. zu geben.

 

Ich bedanke mich für Ihr Interesse und Ihr Verständnis!

  

Dr. Felicia Spreyer

Kleintierpraxis

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